Fast-Zusammenstoss auf einer Scheifele-Baustelle

Jak. Scheifele AG
Information über die Firma Jak. Scheifele AG
Dank langjähriger Erfahrung und rund 100 bestens ausgebildeten Mitarbeitenden hat sich die Jak. Scheifele AG einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Mit bewährter Geschäftspolitik, modernstem Equipment und laufenden internen wie externen Schulungen zählt die Firma heute zu den führenden Anbietern in der Agglomeration Zürich. Qualität, Leistungsstärke und Innovation prägen das Unternehmen Scheifele AG.
Die Beschwerde gegen Scheifele AG
Die Firma Scheifele erstellt an der Wehrenbachhalde/Eierbrechtstrasse einen neuen Speicherkanal. Am Stöckentobelbach gibt es eine Behelfsbrücke, die ca einen Meter breit ist und beim Begehen merkbar wackelt.
Ein Wanderer beging mit seinem Hund am Freitag, 27. Juni 2025 gegen 16.45 Uhr die Behelfsbrücke talwärts. Auf einmal ruft jemand «Achtung» und saust mit einem E-Scooter in hohem Tempo talwärts vorbei. Der Hund wurde durch das plötzlichen Geklapper und die Schaukelbewegungen aufgescheucht. Nur dank viel Glück gab es keinen Zusammenstoss. Der Schrecken blieb.
Der E-Scooter-Fahrer war mit einer orangen «Scheifele» Weste beschriftet.


Gefährdung von Mensch und Tier durch einen Scheifele-Mitarbeiter
Gerade ein Mitarbeiter der Baufirma hätte mehr Rücksicht nehmen müssen, da er genau wusste, dass der Behelfsgehweg sehr wackelig ist und nur wenig Platz bietet. Die Fussgängerbrücke ist mit einem «Fussgweg-Schild» gekennzeichnet. Velofahrer und Scooterfahrer müssen ihr Velo oder ihren Scooter stossen.
Während der Arbeitszeit müsste sich der Mitarbeiter mit einem E-Scooter innerhalb der Baustelle bewegen und sicher keine Fussgänger auf einem gekennzeichneten Gehweg gefährden. Auch auf seinem Arbeitsweg hätte der Mitarbeiter seinen E-Scooter stossen oder zumindest in Schritttempo fahren müssen.
Bedeutung eines Fussweg-Schildes
Dieses Signal verpflichtet Fussgänger, den gekennzeichneten Weg zu benutzen. Es kann auch auf eine Fussgängerzone hinweisen, wo Fussgänger frei flanieren können, während andere Fahrzeuge, wie Fahrräder oder E-Tretroller, geschoben werden müssen.


Scheifele AG entschuldigt sich
Der Geschäftsführer der Jak. Scheifele AG, Thomas Bächle, entschuldigt sich für den Fast-Zusammenstoss auf einer ihrer Baustelle mit einem Mitarbeiter und mir. Die Firma verzichtet aber auf eine öffentliche Stellungnahme und gelobt Besserung.
Bei einem weiteren Zwischenfall mit einem E-Scooter Fahrer und mir an der gleichen Stelle zeigt aber auf, dass es auf dieser Baustelle ein generelles Sicherheitsproblem gibt. Die Ausschilderung als Fussgängerweg ist für Fussgänger problematisch, wenn ständig E-Scooter Faher und Velos in hohem Tempo diese Behelfsbrücke herunterrasen.
Bremsbereitschaft sieht anders aus!
Dieser Fahrer steht nur mit einem Bein auf dem E-Scooter und könnte im Falle einer Vollbremsung stürzen. Zwei Sekunden früher und der Mann wäre fast in mich hineingefahren. Zudem steht er in dieser abfallenden Strasse zu senkrecht auf seinem Scooter. Richtig wären beide Füsse versetzt auf dem Brett und eine leichte Rücklehung. Da dieser Weg aber ein Fussgängerweg ist, hätte er seinen Escooter sowieso stossen müssen.


Fussgänger behindern Velofahrer
Die Fussgängerbrücke am Stöckentobelbach ist eigentlich ein Velostreifen. Fussgänger sehe ich hier so gut wie nie, aber viele Velo- und Scooterfahrer. Wanderer benutzen die Brücke nur, um dann direkt in den Stöckentobelbach einzubiegen. Die längere Strecke bis nach Witikon wird eigentlich nur von Bikern und Scooter-Fahrern benutzt. Aus diesem Grund und zur Sicherheit aller, sollte die temporäre Brücke für Velofahrer ausgeschildert sein. Ältere Ebikes verfügen oft über keine Schiebehilfe und müssen aktiv gefahren werden, wenn man sein 25 Kg schweres E-Bike nicht den Berg hinauf stossen will.
Scheifele sichert «Fahrradweg» schlecht
Die Baufirma Scheifele AG sichert die «Brücke für Velofahrer» in steilem Gelände schlecht. Biker- und E-Scooter-Fahrer erreichen talwärts Geschwindigkeiten von bis zu 40 Km/h. Am Ende dieser gefährlichen «Velobrücke» gibt es nicht einmal eine Schutz- oder Fangmatte. Es besteht sogar die Gefahr, dass Velofahrende über das Geländer in den steilen Stöckentobelbach geschleudert werden. Die Jak. Scheifele AG macht es sich mit der Fussgänger-Beschilderung sehr einfach. Es ist jedem Anwohner klar, dass dieser Weg vorwiegend von Velos und E-Scootern befahren wird.

Gefährlicher «Velosteg» auf einer Scheifele-Baustelle
Der angebliche «Velosteg» auf der Scheifele-Baustelle Stöckentobel bei Zürich ist meines Erachtens schlecht gesichert. Ausgeschildert ist die Behelfsbrücke am Stöckentobel als Fussgängerweg und nicht als Veloweg. Als Anwohner begehe ich diese kleine Brücke mehrmals die Woche und ich sehe immer wieder schnell fahrende Velofahrer und E-Scooter-Fahrer. Die Strecke ist sehr steil und man erreicht auf diesen 40-50 Metern eine hohe Geschwindigkeit. Der Boden besteht aus einer Art Vlies und bietet weniger Halt als Asphalt.
Die Brücke mündet am Ende in einer 90 Grad Kurve in die Strasse ein. Wer zu schnell unterwegs ist und nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, fährt direkt in die Abschrankung. Das Gitter ist an dieser Stelle nur ca. einen Meter hoch und Biker könnten bei einem Zusammenstoss über das Geländer fallen. Mit etwas Glück landet man auf einem weichen Gebüsch. Wer weniger Glück hat, fällt mehrere Meter in die Tiefe und könnte sich an einem Stein oder Baum im Tobel verletzen.



Die Antwort der Firma Scheifele AG
Der Geschäftsführer der Firma Scheifele AG, Herr Thomas Bächle, will seine Antwort hier nicht veröffentlichen. Seine Bitte, die Informationen über die Firma Jak. Scheifele AG und den Vorfall auf einer seiner Baustelle auf dieser Webseite zu entfernen, wird nicht gewährt.
Hier meine Begründung:
Stellungnahme zur Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz
In der Schweiz ist die Meinungsäusserungsfreiheit ein durch Artikel 16 der Bundesverfassung garantiertes Grundrecht. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden, zu äussern und zu verbreiten. Dies schliesst ausdrücklich das Recht ein, Ansichten und Informationen öffentlich zugänglich zu machen, beispielsweise auf einer Webseite oder in anderen Publikationen.
Die Meinungsfreiheit ist ein wesentliches Fundament der demokratischen Ordnung. Sie dient dem freien Austausch von Gedanken und Meinungen und ermöglicht die öffentliche Diskussion über Missstände und gesellschaftliche Fragen.
Dazu gehört auch das Recht, Unternehmen und deren Handlungen öffentlich zu kritisieren, soweit diese Kritik auf Tatsachen beruht oder als Werturteil zulässig ist. Solche Äusserungen sind erlaubt, solange sie nicht widerrechtlich in die Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifen oder gegen andere gesetzliche Schranken wie das Wettbewerbs- oder Strafrecht verstossen.
Die Veröffentlichung einer Meinung, auch in kritischer Form, ist somit im Rahmen der geltenden Gesetze geschützt.